Der Steuerausweis wurde am 17. Februar per Email an alle Eigentümer verschickt. Bis zum 20. Februar wird er in gedruckter Form auch in die Briefkästen verteilt.
Der Steuerausweis besteht aus 2 Teilen, dem Kapital- und Zinsausweis für die Verwendung im Wertschriftenverzeichnis (wie gehabt) und neu einem Nachweis von Liegenschaftsaufwand zur Verwendung im Liegenschaftenverzeichnis.
Die Periode des Steuerausweises entspricht neu den Fristen unserer Jahresrechnung:
Warum diese Änderung? Für eine inhaltlich korrekte Berechnung der Verhältnisse per Stichtag braucht es auch einen korrekten Rechnungsabschluss. In unserem Fall müsste jeweils per 31.12. ein Zwischenabschluss erfolgen, was aufwändig und unverhältnismässig wäre. Es macht deshalb Sinn, für die Ausweise das ordentliche Geschäftsjahr zu verwenden. Die Steuerämter von Gemeinde und Kanton unterstützen und akzeptieren diese Praxis.
Weitere Details zum den Steuerausweisen findet ihr in den geschützten Bereichen:
Anmerkung zum bisherigen Kapital- und Zinsausweis der Hartmann Immobilien GmbH:
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